Unsere Aufstiegsfortbildungen
Aufstiegsqualifikationen zum Wirtschaftsfachwirt/-in, Industrie- oder Logistikmeister/-in: ein Abschluss, der sich lohnt!
Unsere Aufstiegsfortbildungen
Aufstiegsqualifikationen zum Wirtschaftsfachwirt/-in, Industrie- oder Logistikmeister/-in: ein Abschluss, der sich lohnt!
Mit Ihrem Abschluss als Fachwirt/-in, Industriemeister/-in oder Logistikmeister/-in befinden Sie sich auf der gleichen Stufe wie Bachelorabsolvent/-innen. Der Abschluss wird der Stufe 6 des Deutschen Qualifikationsrahmens (DQR) zugeordnet und ist damit gleichrangig mit einem akademischen Bachelorabschluss. Durch Ihren erfolgreichen Abschluss erfüllen Sie zudem die Voraussetzungen für einen allgemeinen Hochschulzugang. Alternativ ist auch ein weiterer Aufstieg mit der Fortbildung zum/zur Betriebswirt/-in (auf Masterebene) möglich.
Fördermöglichkeiten & individuelle Beratung:
Rufen Sie uns an!
Kostenlose Hotline: 0800 63 63 637
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Was wir für Ihren Erfolg tun!
Unsere höchste Priorität ist der erfolgreiche Abschluss unserer Teilnehmerinnen und Teilnehmer.
Um Sie optimal zu unterstützen, bieten wir ein umfangreiches Servicepaket an:
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Unsere höchste Priorität ist der erfolgreiche Abschluss unserer Teilnehmerinnen und Teilnehmer.
Um Sie optimal zu unterstützen, bieten wir ein umfangreiches Servicepaket an:
Aufstiegs-BAföG
Das Aufstiegs-BAföG (ehemals „Meister-BAföG“) ist eine staatliche Förderung für die Vorbereitung auf mehr als 700 Fortbildungsabschlüsse. Gefördert werden beispielsweise Weiterbildungen für Fach- und Betriebswirte/innen, (Industrie-)Meister/innen und Techniker/innen. Die wichtigsten Fakten zusammengefasst:
- die staatliche Förderung ist alters- und vermögensunabhängig
- es werden bis zu 75% der Kurs- und Prüfungsgebühren gefördert
- die Förderung gilt für Teilzeit- und Vollzeitangebote
- entscheiden Sie sich für einen Vollzeitlehrgang, so ist die Beantragung für einen Beitrag zum Lebensunterhalt möglich – dieser wird zu 100% vom Staat übernommen. Zuschüsse für Kinder oder Kinderbetreuungskosten für Alleinerziehende sind möglich
- die IHK-Prüfungsgebühren sind in gleichem Maße förderungsfähig
- die Weiterbildungskosten (z.B. auch Literatur) können Sie bei Ihrer jährlichen Steuererklärung geltend machen
Sie haben Fragen zu den Voraussetzungen und Möglichkeiten? Wir beraten Sie gerne!
Kontaktieren Sie uns unter unserer kostenlosen Hotline: 0800 63 63 63 7
Weitere Informationen finden Sie außerdem unter: www.aufstiegs-bafoeg.de

Weitere Förderungsmöglichkeiten
- IHK Stipendium: Wer eine Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf abgeschlossen und mit mindestens 87 Punkten bestanden hat, kann mit bis zu 8100 Euro gefördert werden.
- Berufsförderungsdienst der Bundeswehr (BFD): Für Soldaten gibt es die Möglichkeit mit bis zu 100 Prozent Kostenübernahme für Weiterbildungen gefördert zu werden.
- Deutsche Rentenversicherung (DRV): Bei Weiterbildungen in Vollzeit werden bis zu 100 Prozent der Fortbildungskosten übernommen.
DQR – Deutscher Qualifikationsrahmen
Der Deutsche Qualifikationsrahmen (DQR) wurde 2013 eingeführt und dient als Instrument zur Einordnung der Qualifikationen des deutschen Bildungssystems für die einzelnen Abschlüsse. Er erleichtert die Orientierung im europäischen Vergleich und vereinfacht den Überblick über die Kompetenzen, die im deutschen Bildungssystem erworben werden können.
Mit Ihrem Abschluss zur/zum Industriemeister/-in, Logistikmeister/-in oder Fachwirt/-in befinden Sie sich auf der gleichen Stufe wie Bachelorabsolventen/-innen. Durch Ihren erfolgreichen Abschluss erfüllen Sie zudem die Voraussetzungen für einen allgemeinen Hochschulzugang. Alternativ ist auch ist ein weiterer Aufstieg mit der Fortbildung zur/zum Betriebswirt/-in (=Masterebene) möglich.

Aufstiegs-BAföG
Das Aufstiegs-BAföG (ehemals „Meister-BAföG“) ist eine staatliche Förderung für die Vorbereitung auf mehr als 700 Fortbildungsabschlüsse. Gefördert werden beispielsweise Weiterbildungen für Fach- und Betriebswirte/innen, (Industrie-)Meister/innen und Techniker/innen. Die wichtigsten Fakten zusammengefasst:
- die staatliche Förderung ist alters- und vermögensunabhängig
- es werden bis zu 75% der Kurs- und Prüfungsgebühren gefördert
- die Förderung gilt für Teilzeit- und Vollzeitangebote
- entscheiden Sie sich für einen Vollzeitlehrgang, so ist die Beantragung für einen Beitrag zum Lebensunterhalt möglich – dieser wird zu 100% vom Staat übernommen. Zuschüsse für Kinder oder Kinderbetreuungskosten für Alleinerziehende sind möglich
- die IHK-Prüfungsgebühren sind in gleichem Maße förderungsfähig
- die Weiterbildungskosten (z.B. auch Literatur) können Sie bei Ihrer jährlichen Steuererklärung geltend machen
Sie haben Fragen zu den Voraussetzungen und Möglichkeiten? Wir beraten Sie gerne!
Kontaktieren Sie uns unter unserer kostenlosen Hotline: 0800 63 63 63 7
Weitere Informationen finden Sie außerdem unter: www.aufstiegs-bafoeg.de

Weitere Förderungsmöglichkeiten
- IHK Stipendium: Wer eine Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf abgeschlossen und mit mindestens 87 Punkten bestanden hat, kann mit bis zu 8100 Euro gefördert werden.
- Berufsförderungsdienst der Bundeswehr (BFD): Für Soldaten gibt es die Möglichkeit mit bis zu 100 Prozent Kostenübernahme für Weiterbildungen gefördert zu werden.
- Deutsche Rentenversicherung (DRV): Bei Weiterbildungen in Vollzeit werden bis zu 100 Prozent der Fortbildungskosten übernommen.
DQR – Deutscher Qualifikationsrahmen
Der Deutsche Qualifikationsrahmen (DQR) wurde 2013 eingeführt und dient als Instrument zur Einordnung der Qualifikationen des deutschen Bildungssystems für die einzelnen Abschlüsse. Er erleichtert die Orientierung im europäischen Vergleich und vereinfacht den Überblick über die Kompetenzen, die im deutschen Bildungssystem erworben werden können.
Mit Ihrem Abschluss zur/zum Industriemeister/-in, Logistikmeister/-in oder Fachwirt/-in befinden Sie sich auf der gleichen Stufe wie Bachelorabsolventen/-innen. Durch Ihren erfolgreichen Abschluss erfüllen Sie zudem die Voraussetzungen für einen allgemeinen Hochschulzugang. Alternativ ist auch ist ein weiterer Aufstieg mit der Fortbildung zur/zum Betriebswirt/-in (=Masterebene) möglich.

FAQ
Wie findet der Unterricht statt?
Ihr Unterricht findet online statt. Sie haben während der gesamten Unterrichtszeit eine/n Live-Dozenten/in vor sich, die/der Ihnen alle Fragen beantwortet.
Nach dem Unterricht können Sie jederzeit Ihre Unterrichtsunterlagen abrufen und Ihr Selbststudium aktiv fortführen. Auch die Möglichkeit Lerngruppen zu bilden, können Sie jederzeit wahrnehmen.
Wie erhalte ich meine Förderung?
Wir helfen aktiv bei der Beantragung des Aufstiegs-BAföG´s. Sie erhalten nach Ihrer Anmeldung Checklisten und Ausfüllhinweise, sowie alle Antragsunterlagen. Darüber hinaus stehen wir Ihnen jederzeit telefonisch zur Verfügung, um auch individuelle Rückfragen zu klären.
Erfülle ich die Voraussetzungen für meinen Lehrgang?
Die allgemeinen Zulassungsvoraussetzungen finden Sie unter den jeweiligen Lehrgängen aufgelistet. Wenn Sie sich unsicher sind, kontaktieren Sie uns gerne. Die Bestätigung zur Erfüllung der Voraussetzungen erhalten Sie von Ihrer zuständigen IHK.
Habe ich Anspruch auf Bildungsurlaub?
Je nach Bundesland haben Sie verschiedene Möglichkeiten Bildungsurlaub in Anspruch zu nehmen. Generell ist dieser frühzeitig bei Ihrer/Ihrem Arbeitgeber/in zu beantragen. In der Regel kann von 5 Tagen pro Kalenderjahr ausgegangen werden. Schauen Sie nach den Bestimmungen Ihres Bundeslandes oder kommen Sie auf uns zu.



