Kein Berufsabschluss vorhanden: Welcher Weg kann zum Abschluss führen?
Umschulung: einen neuen Beruf erlernen
Eine Umschulung kann sinnvoll sein, wenn Sie sich beruflich neu orientieren möchten oder bislang keinen verwertbaren Berufsabschluss besitzen.
Sie erwerben dabei gezielt die Kenntnisse und Fähigkeiten eines anerkannten Ausbildungsberufs und bereiten sich auf den entsprechenden Berufsabschluss vor.
Eine Umschulung kann beispielsweise infrage kommen, wenn
- Sie bisher überwiegend in Helfertätigkeiten gearbeitet haben,
- Ihr bisheriger Beruf nur noch geringe Beschäftigungsperspektiven bietet,
- Sie aus persönlichen oder gesundheitlichen Gründen nicht mehr in Ihrem bisherigen Beruf arbeiten können,
- Sie nach einer längeren Unterbrechung beruflich neu starten möchten oder
- Sie einen anerkannten Berufsabschluss nachholen möchten.
Die Bundesagentur für Arbeit führt Umschulungen ausdrücklich als eine Form der abschlussorientierten beruflichen Weiterbildung auf.
Externenprüfung: Berufserfahrung zum Berufsabschluss weiterentwickeln
Anders kann die Situation aussehen, wenn Sie bereits seit mehreren Jahren in einem Beruf tätig sind, jedoch nie den dazugehörigen Berufsabschluss erworben haben.
Dann kann unter bestimmten Voraussetzungen die Externenprüfung ein möglicher Weg sein.
Dabei werden Sie als externe/r Prüfungsteilnehmer/in für die Abschlussprüfung im jeweiligen Beruf vor der IHK zugelassen.
Eine gezielte Vorbereitung auf die Externenprüfung hilft dabei, vorhandene praktische Berufserfahrung mit prüfungsrelevanten theoretischen und fachlichen Inhalten zu verbinden.
Ob dieser Weg möglich ist, hängt unter anderem von der vorhandenen Berufserfahrung und den jeweiligen Zulassungsvoraussetzungen zur Prüfung ab.
Zum Beispiel benötigen Sie für die Zulassung zur Externenprüfung grundsätzlich das Eineinhalbfache der regulären Ausbildungsdauer an einschlägiger Berufserfahrung. Das sind bei 3-jährigen Ausbildungsberufen mindestens 4,5 Jahre, bei 2-jährigen Ausbildungsberufen mindestens 3 Jahre. Bei Teilzeittätigkeit kann sich das entsprechend verlängern. Klären Sie diese Zulassungsvoraussetzungen vor Antragstellung daher unbedingt individuell ab.
Beruflicher Neustart trotz Familie oder Pflege
Eine häufige Frage lautet: Wie soll ich eine Weiterbildung mit meinem Alltag vereinbaren?
Besonders für Mütter und Väter, Berufsrückkehrende oder Menschen, die Angehörige pflegen, ist eine ganztägige Weiterbildung nicht immer realisierbar. Deshalb können Teilzeitmodelle eine wichtige Alternative sein. Die Bundesagentur für Arbeit weist selbst darauf hin, dass beispielsweise Umschulungen in Teilzeit eine Möglichkeit sein können, wenn Kinder betreut oder Angehörige gepflegt werden. Das IAL bietet verschiedene Umschulungen und Vorbereitungskurse auf die auch in Teilzeit an. Damit kann ein Berufsabschluss auch für Menschen erreichbar werden, deren Alltag keine klassische Vollzeitqualifizierung zulässt.
Gerade für Berufsrückkehrende kann sich ein genauer Blick lohnen
Wer nach einer Familienphase wieder in den Beruf einsteigen möchte, beginnt dabei nicht zwangsläufig bei null.
Vielleicht haben Sie bereits mehrere Jahre gearbeitet, unterschiedliche Aufgaben übernommen und umfangreiche praktische Kenntnisse gesammelt. Fehlt lediglich der formale Berufsabschluss, sollte deshalb zunächst geprüft werden, welcher Qualifizierungsweg zu Ihrer bisherigen Berufserfahrung passt. Das kann eine Umschulung sein.
Bei ausreichender einschlägiger und aktueller Berufserfahrung kann möglicherweise aber auch die Vorbereitung auf eine Externenprüfung infrage kommen.
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